Pflichtenheft?
Fast immer ist in der Softwareentwicklung die Rede von einem Pflichtenheft.
Im Pflichtenheft sind die Pflichten des Auftragnehmers, also des Softwareentwicklers, festgehalten. Vorgesehen ist hier eine Beschreibung der zu erstellenden Software, die detailreich bis zur Farbe einer Eingabemaske und der Position von Feldern, Menüs und Buttons reichen kann.
Dabei ist die überwiegende Mehrheit heute immer noch der Meinung, die Entwicklung von Software sei mit der Tätigkeit eines Ingenieurs beim Entwurf eines neuen Automobils oder eines Architekten beim Bau eines Hauses vergleichbar.
Bei genauerem Hinsehen fällt jedoch auf, dass diesem Vergleich ein Irrglaube zu Grunde liegt: Es ist unmöglich, alle Anforderungen schon vor der Design- und Implementierungsphase vollständig festzulegen. Die Hauptgründe sind im Wesentlichen:
- Software bietet von Natur aus nahezu unbegrenzte Flexibilität. Viele Möglichkeiten erschließen sich für den Anwender erst während der Entwicklung.
- Schnelllebige Märkte erfordern die ständige Anpassung von Software noch während der Design- und Implementierungsphase.
Es werden oftmals große Summen für umfangreiche Pflichtenhefte ausgegeben, welche die erforderliche Flexibilität während der Umsetzungsphase unnötig einschränken.
In den meisten Fällen folgt hieraus eine regelrechte Bekämpfung von Änderungswünschen der Anwender seitens der Entwickler. Dies wiederum hat letztendlich zur Folge, dass die Anwendung schon während der Entwicklungszeit immer weniger den aktuellen Anforderungen genügt.
Oft tritt dieser ureigentliche Zweck einer Anwendung in den Hintergrund. Die Folge sind umständlich zu bedienende, unübersichtliche Programme, die den Anwendern unnötige Arbeitsschritte abverlangen und die Produktivität negativ beeinflussen.
Im schlimmsten Fall scheitert das Projekt nach vielen Jahren oder die fertige Lösung entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Beispiele hierfür sind unzählig.

